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Impressum bei Minderjährigen

E

Efchen

Guest
Moin,

da ja hier einige noch nicht volljährig sind, will ich mal folgende Aussage in den Raum stellen, die ich gerade woanders gelesen habe.

Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig, daher muss im Impressum der Erziehungsberechtigte, also die Eltern, stehen.

Ob das richtig ist, kann ich nicht beurteilen, für mein Rechtsverständnis macht es durchaus Sinn.

Aber ich wollte das zumindest mal gesagt haben, weil man sich darüber - glaube ich - nicht wirklich Gedanken macht.

Grüße,
-Efchen
 
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Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig, daher muss im Impressum der Erziehungsberechtigte, also die Eltern, stehen

Ab wann ist man denn voll geschäftsfähig? 16? 18?
In der heutigen modernen Zeit gibt es sehr viele Webseiten. *überlegt*
Dem zufolge gibt es auch eine Menge Seiten die von minderjährigen erstellt wurden.
Ich bezweifle sehr stark, dass die Eltern es erlauben würden, ihre Daten in einer Webseite ihres Kindes stehen zu haben. Ich glaube, dies ist Datenschutzrechtlich auch nicht miteinander vereinbar.

Ich hab grad bei mir in der Firma rumgefragt: 6 von 8 Kolegen mit Kindern würden es nicht wollen, das ihre Daten auf der Webseite ihres Kindes stehen. (Man denke an "Killerspielen-Clan-Seiten" etc...)

Also, solange es keine gewerblich angemeldete Webseite ist, sollte im Impressum der Name des wirklichen verantwortlichen stehen. Meine Meinung.

Mfg
 
Ich glaube, dies ist Datenschutzrechtlich auch nicht miteinander vereinbar.
Wenn das so wäre, würden sich Datenschutz und Impressumspflicht ja widersprechen. Das kann ich mir nicht vorstellen.

Ich hab grad bei mir in der Firma rumgefragt: 6 von 8 Kolegen mit Kindern würden es nicht wollen, das ihre Daten auf der Webseite ihres Kindes stehen.
Wenn das aber richtig ist, dass die da stehen müssen, dann ist die logische Konsequenz, dass das Kind keine Website haben darf.

So gesehen möchte ich meine Daten auch nicht ins Impressum schreiben, weil ich genug Werbepost, Spam-Mails und lästige Anrufe irgendwelcher angeblicher Lottozentralen bekomme, aber die Konsequenz daraus ist, dass ich keine Website habe.

Also, solange es keine gewerblich angemeldete Webseite ist, sollte im Impressum der Name des wirklichen verantwortlichen stehen. Meine Meinung.
Nur die zählt ja leider nicht :-)
 
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solang es sich um eine nichtöffentlich seite oder eine private seite handelt müssen soweit ich weiß auch keine telfonnumer und adresse lediglich die email muss da stehen. und wie viele sietein hab ich schon gefunden ganz ohne impressum ...
 
Wann ein Impressum vorhanden sein muss und was in den verschiedenen Fällen enthalten sein muss, ist auf folgender Seite sehr gut nachlesbar Die Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV.
Dort steht über minderjährige Dienstanbieter
Ist ein Diensteanbieter noch minderjährig, so ist die Angabe seiner Vertretungsberechtigten (also in der Regel der Eltern) nicht erforderlich. Diesbzgl. dürfte eine gesetzliche Lücke bestehen, die nicht im Wege der Analogie geschlossen werden kann. Das Analogieverbot des Art. 103 II GG betrifft auch Ordnungswidrigkeiten.

 
Hmmm...ja da steht was dazu. Das ist aber nicht der Wortlaut des TMG, da steht nichts drin über Minderjährige.

@daschifahrer: Klar, weil es Seiten ohne Impressum gibt, gilt wahrscheinlich keine allgemeine Impressumspflicht. So wirds sein!
 
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Hi.

hierzu möchte ich mal den Medien-Staatsvertrag mit einbringen.

http://www.alg.de/MDStV.pdf

Dort ist unter § 10 MDStV geschrieben ...

Als Verantwortlicher kann nur benannt werden, wer

1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter verloren hat,
3. voll geschäftsfähig ist und
4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
Das ist bei minderjährigen nicht der Fall...
Es gibt aussnahmen wie zum beispiel für die schülerzeitung. Da dürfen jungendliche im Impressum stehen.
Ob es für Minderjährige (bei webseiten) irgendwelche Sonderregelungen gibt, weis ich nicht...

Rein theoretisch müssten also die Erziehnungsberechtigten im Impressum erscheinen. Und sollten diese das nicht wollen, sollten diese ihren kindern auch nicht erlauben eine eigene website zu haben.

Liebe Grüße :grin:

sunoghlin
 
Wobei es meistens so ist das die Adresse der Eltern eines 16jährigen mit der des Kindes übereinstimmt. Und so die Post auch an diese Adresse kommt. Oder eben der Anruf.

Außer der Name wäre doch die Straße, Telefonnummer (außer Handy) die gleiche oder? Also ob es jetzt

Maxilein Mustermann
0000 Musterstadt
tel 000/00000
Musterstraße 10

steht oder
Max Mustermann
0000 Musterstadt
tel 000/00000
Musterstraße 10

kommt doch fast aufs gleiche raus. Denn das Impressum ist ja eigentlich für die Verständigung, also den Kontakt zuständig.

Außerdem kommt es dann auf die Art der Website an. Denn ohne Steuernummer und das zeugs und ohne einen Onlineshop muss der Jugentliche doch nicht Geschäftsfähig sein oder?

Meine Persönliche meinung ist das jeder das Recht haben sollte was zum Internet beizutragen.

Außerdem wär das kaum umsetzbar. Mahn mal alle Jugentlichen mit Impressum ab, das wird ein Spass. (Ironie)
Die Büroarbeit will ich aufjedenfall nicht machen müssen.
 
Wenn es eine kostenbewährte Abmahnung (oder wie das heißt) wäre, dann ist das sicher eine lukrative Sache. Da gibt es ja immer wieder Spezialisten, die sich mit sowas eine goldene Nase verdienen.

Gruß thuemmy
 
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Also ich bin auch 16 und wohne nicht bei meinen Eltern!
Da kann man also nicht von ausgehn.

Aber nur mal so: Wenn ich noch nicht 18 bin, kann ich theoretisch auch nicht für etwas falsches 'bestraft' werden schließlich bin ich ja noch nicht voll für meine Taten verantwortlich - was bringt das ganze also dann?
 
tja, nur dass deine eltern bis zu 18ten immernoch deine gesetzlichen erzieher sind, daran kannste nicht rütteln.

Nils aka XraYSoLo
 
Aber nur mal so: Wenn ich noch nicht 18 bin, kann ich theoretisch auch nicht für etwas falsches 'bestraft' werden schließlich bin ich ja noch nicht voll für meine Taten verantwortlich - was bringt das ganze also dann?
Was issen das für ein Quark. Ab 14 Jahren bist Du strafmündig. Davon abgesehen gibt es wahrscheinlich in diesem Falle eine Art Haftrungsrecht, wo Deine Eltern herangezogen werden können, wenn Du wirtschaftlich noch nicht auf eigenen Beinen stehst.

Gruß thuemmy
 
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Ich hasse den ganzen Quatsch mit Minderjährigen.

geht mir genauso, aber umgekehrt, m.e. bekommen die immer mehr rechte, die nicht ihrer reife entsprechen.

Wieso soll ein anderer Haften wenn ich eine website bastel.

ganze einfach, weil du unter 18 - gesetzlich veranktern - noch zu unreif bist, fertig. ich kenn' das doch vonv mir damals und von den gestalten, die mir tagtäglich übern weg laufen.

Ich bin keine 5 JAhre alt und versteh schon was man darf und was nicht.

das leben besteht aus mehr, als nur zu wissen, was man darf und was nicht.

Man kann aber auch Minderjährig Gewerbe anmelden, da muss nur der Richter zustimmen.

wäre mir neu, dass deine eltern da nicht auch noch mitzureden hätten. der richter kann nicht die erziehungsgewalt untergraben, wenn kein besonderer härtefall vorliegt - und selbst dann, wenn deine eltern entmündigt würden, bekämst du neue erziehungsberechtigte.

Wenn er einstimmt ist man ja eigentlich voll geschäftsfähig

man ist und bleibt EINGESCHRÄNKT geschäftsfähig, wenn man die volljährigkeit noch nicht erreicht hat, andernfalls wäre jedes rechtsgeschäft schwebend unwirksam, bzw. von vorne herein nichtig. dient u.a. auch dem verkäuferschutz.

Nils aka XraYSoLo
 
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ja. für den selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ist das so richtig.

Wenn die Eltern zugestimmt haben und man einen Antrag beim Vormundschaftsgericht stellt, prüft dann das Vormundschaftsgericht die Voraussetzungen u. a. das unternehmenskonzept. Sollte alles ok sein, wird man für unbeschränkt geschäftsfähig erklärt.

Aber soviel wie ich weiß, gilt das nur für Erwerbsgeschäfte. Damit sind natürlich auch internetshops usw. gemeint.

Ich glaube aber nicht, das es für nicht gewerbliche Seiten gilt. Oder irre ich mich da?

Liebe Grüße :grin:

sunoghlin
 
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