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§ Rechtlich Geltend

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Weil Preise EINDEUTIG und GUT SICHTBAR gekennzeichnet sein müssen. (Zumindest nach EU und deutschem Recht, soweit ich da informiert bin)

Ja, aber die Box direkt rechts neben der Anmeldung ist in diesem Fall doch wohl ziemlich eindeutig und auch halbwegs gut sichtbar...
Ich fürchte aber, der Threadersteller hat das Problem inzwischen so oder so für sich gelöst und nicht das allergeringste Interesse daran, auch nur eine Zeile der Rückmeldung hier zu hinterlassen. :-? :roll:
 
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Ja, aber die Box direkt rechts neben der Anmeldung ist in diesem Fall doch wohl ziemlich eindeutig und auch halbwegs gut sichtbar...
Ich fürchte aber, der Threadersteller hat das Problem inzwischen so oder so für sich gelöst und nicht das allergeringste Interesse daran, auch nur eine Zeile der Rückmeldung hier zu hinterlassen. :-? :roll:
Ja, Stimmt^^
Aber ich finde es ist eindeutig zu erkennen, dass der Webseitenbetreiber mit Absicht versucht die 'Kunden' in eine Falle zu Locken. Und zwar indem er den Preis 'gut sichtbar' total klein an die Seite schreibt, damit ihm niemand mit dieser Masche kommen kann. Und ich für meinen Teil finde nicht das das wirklich eindeutig ist. Da sollte nachher nochmal eine zusammenfassung kommen wo steht was man bekommt und was man dafür bezahlen muss oder nicht... Das wäre dann seriös.
Ich würde diesen Banditen auch nichts bezahlen. (aber auf die rechnung reagieren ist sehr wichtig!)
 
Ich fürchte aber, der Threadersteller hat das Problem inzwischen so oder so für sich gelöst und nicht das allergeringste Interesse daran, auch nur eine Zeile der Rückmeldung hier zu hinterlassen. :-? :roll:
Ich denke, dass es sich für ihn erledigt hat, als ich den ref-Link entfernt hab.
 
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Ne...das wird er schlechte Karten haben..

Hatte da auch so meine erfahrungen mit (wenn nicht erlaubt bitte löschen ;))

http://genealogie.de

Da so eine Seite jedoch nicht erlaubt ist können die lange auf mein Geld warten, schon min. 1 1/2 Jahre her...nie wieder wat gehört ;)

Aber dort siehst DÜÜÜÜÜster aus :)
 
auch bei der Seite steht groß und deutlich drunter, was es kostet, sogar dick gedruckt...
Man sollte dabei nicht vergessen, dass wir beim Lesen vorgewarnt sind und uns die Seite genau anschauen.

Übrigens hat das Landgericht Frankfurt dazu ein erstes Teilurteil gefällt: Urteil

Und ein Auszug zu dem "fett gedruckt":
Teilurteil vom LG Frankfurt (Ende Seite 9) schrieb:
Denn es fehlt bereits ein klarer, unmissverständlicher Hinweis, dass
in der Auflösung des Sternchens der Preis für die Dienstleistung angegeben wird. Ein
Verbraucher, der den Satz "Bitte füllen sie alle Felder vollständig aus!" wird vielmehr nicht
erwarten, dass er in dem Sternchenhinweis über die Entgeltpflichtigkeit der Dienstleistung
und deren Höhe aufgeklärt wird. Außerdem befindet sich die Preisangabe gerade nicht am
Anfang des Sternchenhinweises, sondern an dessen Ende. Der Verbraucher muss erst andere
Informationen über ein Gewinnspiel, Missbrauch und wissentliche Falschangaben lesen,

bevor er auf die Preisangabe stößt. Dies ist kein klarer und unmissverständlicher
Sternchenhinweis über den Preis der Dienstleistung, sondern eine versteckte Angabe, auch
wenn die Preisangabe selbst durch den Fettdruck hervorgehoben ist.


N43
 
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Eine arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird, die er nicht so abgegeben hätte, wenn er die Täuschung durchschaut hätte.
 
Die Rechnung muss man nicht zahlen sie ist ungültig...

Zu den AGB´S nicht alles was drin steht ist auch rechtens und keiner liest sie sich durch. Wer so viel Zeit hat kann das ja gerne mal machen ^^:mrgreen:

Einfach ignorieren und den Mahnbescheid wiedersprechen. KOMPLETT UNGÜLTIG!
 
Zu den AGB´S nicht alles was drin steht ist auch rechtens und keiner liest sie sich durch. Wer so viel Zeit hat kann das ja gerne mal machen ^^:mrgreen:
So lange die AGBs ungültig sind kein Problem. Aber solange sie rechtens sind hast du keine Chance, und ja, ich habe mir schon komplette AGBs durchgelesen.

Was den Vertrag betrifft, dessen Rechtskräftigkeit haben Gerichte zu entscheiden. Auf jeden Fall erst mal ignorieren. Wenn der Vertragspartner versucht hat absichtlich zu täuschen, dann wird er sich (in der Regel) auch nicht melden, wenn man nicht bezahlt.


N43

P.S.: Der Thread schläft schon einige Zeit und der TE hat sich auch nicht mehr gemeldet.
 
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Nicht die komplette AGB muss ungültig sein auch einzelne Vertragsklauseln können ungültig sein.

Wegen Thread sorry hab ich nur gesehen und musste mein Senf dazugeben. ^^
Es ist ganz klar das dass Abzocke ist. Einfach ignorieren. Wenn er das Geld haben will muss er klagen und da verliert er vor jedem Gericht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im übrigen schon.

Kam letztens in der Akte06
 
Schon 18?
Minderjährige können ja normalerweise keine vertäge abschlissen ohne die zusatimmung eines erziehungsberechtigten...

GreZz
Death Soul
 
Bedingt schon da gilt das "Taschengeld Gesetz". Ab 14 ist man gemindert Geschäftsfähig ab 16 teilweise und ab 18 Jahren voll. Mit 16 braucht man schon keine Zustimmung mehr. Jedenfalls nicht bei solch einem Vertrag. Wenn er bei Aldi an der kasse seinen lolipop kauft ist das streng genommen auch ein Kaufvertrag.

Die Firma ist sehr unseriös und sehr bekannt. Genauso wie IQ Test etc. Abzocke. Stand nun bei Akte06, die Seite dürfte bald off sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt schon. Sowas ist ganz klar Betrug. Und Betrug ist verboten.
 
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Es ist etwas lange her als ich das lernen mußte.

Das Prinzip habe ich so in Erinnerung:
Es wird davon ausgegangen, daß die Erziehungberechtigten nur den Betrag als Taschengeld zur Verfügung stellen, den sie für sinnvoll erachten. Wenn dieser Betrag überschritten wird, handelt es sich nicht mehr um einen Taschengeldbetrag.
Das ist nun über 10 Jahre her. Ob das genau so war und ob es sich auf die heutige Zeit übertragen lässt kann ich auch nicht sagen.

Ansonsten:
Eltern haften für ihre Kinder

Ich finde es auch zumutbar den PC Entsprechend abzusichern. Schulen und Bibliotheken haben das gleiche zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
N43 hat es schon geschrieben: Der Thread ist alt und der Ersteller hat sich nie wieder gemeldet, wollte vielleicht sogar nur für die Seite werben.
Darum: Geschlossen.
 
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