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Subdomain mit FTP-Zugriff

Ettiene

Neues Mitglied
Sry falls es in der falschen kategorie ist.

Ich hab da ein problem, ich will jetzt meine mit html und css erstellte homepage hochladen.
Aber ich möchte keine Top-Level-Domain sondern nur eine Subdomain.

Ich konnte leider nach sehr langer google-suche nichts finden. Kennt jemand eine seite auf der mann eine subdomain mit ftp-zugriff erstellen kann?
(bzw. eine möglichkeit das ohne ftp zu machen)
 
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Weil mann für eine echte Domain 18 sein muss. (also um sie zu kaufen) und ich hab keine lust das von meinen eltern machen zu lassen xD
Ist die bei funpic mit ftp zugriff?
Naja ich schau mich mal auf funpic um...
 
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Zu der allgemeinen Problematik ( Domain erst ab 18 )

Taschengeldparagraph

Minderjährige, die das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind beschränkt geschäftsfähig. Dies bedeutet, dass sie ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters (meist Eltern) nur solche Rechtsgeschäfte vornehmen können, die ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen. Rechtlich nachteilige Verträge, die der Minderjährige ohne Einwilligung abschließt, sind schwebend unwirksam und werden nur mit Genehmigung des gesetzlichen Vertreters wirksam.

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung abgeschlossener Vertrag gilt jedoch als von Anfang an wirksam, wenn "der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind". Dies regelt § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph. Die Vorschrift hat bei den Kleingeschäften des täglichen Lebens (Essen, Kleidung etc.) ganz erhebliche Bedeutung. Die Wertgrenze, bis zu der Rechtsgeschäfte des Minderjährigen ohne weiteres wirksam sind, dürfte bei ein paar 100 € (z. B. kleine Stereoanlage) liegen, wobei es stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Weitestgehend unerheblich sind bei der Beurteilung die Vermögensverhältnisse des Jugendlichen. So kann er durchaus mit "normalen" Einsätzen Lotto spielen - über einen eventuellen Gewinn in beträchtlicher Höhe kann er hingegen nicht ohne weiteres frei verfügen. Kreditgeschäfte des Jugendlichen fallen, mögen die Raten auch noch so gering sein, nicht unter den Taschengeldparagraph.
Aus Sicht dieses Paragraphen betrachtet stellt es kein Problem dar eine Domain zu registrieren, da die Kosten sich mit dem Taschengeld decken lassen würden (es sei denn du bekommst keins [oder sehr wenig]). Die andere Seite stellen natürlich die AGB's des entsprechenden Providers da und ein Konto müsstest du auch haben wo der Provider abbuchen könnte.

Aber warum ist für dich ein Problem deine Eltern nach einer Erlaubnis zu fragen? Solange du dich an die entsprechenden Regeln hälst und keinen Mist im Netz verzapfst ist dass doch kein Problem.

MfG

NewLord
 
Also danle erstmal für die antworten.
Hab mir jetzt bei funpic einr subdomain gemacht und zum letzteren:
Wenn ich 14 wär und eine kreditkarte hätte (sind glaub ich ab 14) würd ichs eh einfach von meinem taschengeld bezahlen daweil geb ich mich mit der subdomain von funpic zufrieden dauert ja eh nich mehr lang :D
 
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