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kleine firma eröffnen!

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philipp1988

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Hallo alle !
Ich wollte fragen, was man brauch alles um eine kleine firma zu eröffnen.
also ich wollte eine kleine webdesign dienst erstellen wo leute gegen einen kleinenpreis eigene homepages,banner,avatare etc erstelle :)

projekt wollte ich nicht weiter beschreiben.. ^^

was brauch ich alles dafür um das rechtlich zu betreibeN?
-steuernummer? ^^

und was noch :D

muss ja das gewerbe noch anmelden oder :D
 
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kannst ja alles privat machen, nicht?
Oder muss man für so etwas extra als firma anmelden???
 
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okay danke :))
also sobald ich homepages / banner / avatare mit vertrag + geld machen muss ich gewerbe anmelden

stimmt das so? ^^
 
Hallo,

haben diese andauernden "^^" einen Sinn oder willst du nur beweisen, wie gut du Sonderzeichen in Foren posten kannst?

Sobald du Dienste gegen Geld anbietest, musst du ein Gewerbe anmelden, sonst ist dein Vorhaben illegal. Auf ein Gewerbe (welches du erst ab 18 anmelden kannst) wirst du wohl oder übel nicht verzichten können. Außer du hast vor, ordnungswidrige Dinge durchzuführen.


Liebe Grüße,
L.T.M
 
L.T.M schrieb:
Hallo,

haben diese andauernden "^^" einen Sinn oder willst du nur beweisen, wie gut du Sonderzeichen in Foren posten kannst?

Sobald du Dienste gegen Geld anbietest, musst du ein Gewerbe anmelden, sonst ist dein Vorhaben illegal. Auf ein Gewerbe (welches du erst ab 18 anmelden kannst) wirst du wohl oder übel nicht verzichten können. Außer du hast vor, ordnungswidrige Dinge durchzuführen.


Liebe Grüße,
L.T.M
Quatsch. Der von beepworld hat es mit 16 angemeldet.
 
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Hallo,

Ich will nicht sagen, dass ich mich in diesem Gebiet gut auskennen würde, doch die Industrie- und Handelskammer gab mir diese Auskunft und ich schätze, ich kann dieser vertrauen.


Liebe Grüße,
L.T.M
 
wircklich? ich darf keine Rechnungen versendunen?
Mir hat aber Postfinance 100 leere einzahlungsscheine gegeben!
 
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Hallo!!
Grundsätzlich darf man als Privatperson Rechnungen ausstellen, allerdings darf keine Mehrwertssteuer (Umsatzsteuer) ausgewiesen werden, da die Mehrwertssteuer als eine "abstreifbare" Steuer ist. Die Umsatzsteuer wird vom Unternehmer gezahlt, dieser kann sie sich aber vom Käufer wieder holen, indem er auf den Preis einfach den Umsatzsteuersatz als Mehrwehrtssteuer aufschlägt. Daher darf ein Privatmann, da er keine Umsatzsteuer abführen muss, auch keine Mehrwertssteuer ausweisen. So einfach is unser Umsatzsteuergesetz :wink: :wink:
 
also wenn ich das jetzt privat mache muss ich es nicht anmelden aber darf keine staatssteuern ( mehrwertsteuer ) einscaken :D sondern die ist g arnicht dabei

stimmt das :D ?
 
philipp1988 schrieb:
also wenn ich das jetzt privat mache muss ich es nicht anmelden aber darf keine staatssteuern ( mehrwertsteuer ) einscaken :D sondern die ist g arnicht dabei

stimmt das :D ?

Ja, genau. Wenn du keine Steuer zahlst, kannst du auch keine abstreifen :) Und ich glaube, deine einkünfte dürfen einen bestimmten Betrag pro Monat nicht übersteigen, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.
 
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Hallo,

meines Erachtens nach ist das vollkommener Unsinn. Wenn du für Dienstleistungen Geld bekommen möchtest, musst du ein Gewerbe anmelden und genau so sagte mir das auch die Industrie- und Handelskammer.


Liebe Grüße,
L.T.M
 
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Du kannst das auch Privat tun hauzptsache du sackst keine MWST ein, so wie das alle schon beschrieben haben.

Und du darfst im Monat kein Umsatz in einer gewissen höhe machen (glaube 15.000€) sonst musste Gewerbesteuern zahlen.
 
das alles geht aber nur wenn deine arbeit dir nicht mehr als so und so vile geld bringt(da gibt es ein umsatzmaximum), und es darf nur gelegenheitsarbeit sein. Sonst bewegst du dich ins schwarzarbeiter gebiet :-)

ps. unter 18 kannst du fast sicher keine gesellschaft gründen, immerhin bist du da nur beschrenkt haftbar, und das wäre deinen gläubigern nicht recht. Vielleicht genügt aber die unterschrift der Eltern oder so ...
 
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cisi schrieb:
das alles geht aber nur wenn deine arbeit dir nicht mehr als so und so vile geld bringt(da gibt es ein umsatzmaximum), und es darf nur gelegenheitsarbeit sein. Sonst bewegst du dich ins schwarzarbeiter gebiet :-)

ps. unter 18 kannst du fast sicher keine gesellschaft gründen, immerhin bist du da nur beschrenkt haftbar, und das wäre deinen gläubigern nicht recht. Vielleicht genügt aber die unterschrift der Eltern oder so ...

Rein rechtlich:
Bis zur Volljährigkeit (18 Jahre) ist man beschränkt Geschäftsfähig (§ 107 BGB), sofern man das siebte Lebensjahr vollendet hat. Allerdings genügt zur Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts die Einwilligung der Eltern (§ 108 BGB).
Zum führen eines Erwerbsgeschäfts (z.B. Webdesignagentur) ist zu der Ermächtigung der Eltern auch noch eine Genehmigung des Vormunschaftsgerichtes erforderlich(§ 112 BGB). Ist die Ermachtigung zur Führung eines Gewerbes erteilt, gilt diese für alle dem Gewerbe betreffenden Rechtsgeschäfte.

So viel zur rechtlichen Lage.

Hobbyuser

PS: Der erste Teil ist Steuerrecht was ein anderes Sachgebiet ist. Ich denke jedoch das die Aussagen so stimmen.
 
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