Vorsicht:
Was sind das für Hörproben? Wenn es deine eigenen Kompositionen sind, dann ist es unproblematisch.
Singst du aber ein Lied eines anderen Komponisten/Sängers o.ä., dann musst du für den Hörprobenlink GEMA-Gebühren zahlen. Ausgenommen sind ältere Stücke, bei denen der urheberschutz nicht mehr besteht (m.W. > 80 Jahre).
Hatte mich um dieses Thema kürzlich selbst gekümmert mit dem Ergebnis, dass mir das zu teuer war und wir somit auf Hörproben verzichtet hatten.
Hilfskrücke:
Stellst du die Aufnahme in Youtube rein und verlinkst dorthin, dann kostet es wiederum für dich keine GEMA, weil Youtube mit GEMA einen Generalvertrag hat.
Schon seltsam, unser Rechtssystem.