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Gewerbe, kein Gewerbe - was tun?

JoKaBo

Mitglied
Guten Tag Community,

ich stehe vor einem Problem. Ich habe jemanden einen Root Server vermietet, den ich Adminestriere und Warte. Dabei mache ich einen Gewinn im Monat von 7€. Heute hat mich der Kunde auf einen Fehler in der Rechnung aufmerksam gemacht. Laut ausage von meinem Vater darf ich eine Rechnung schreiben wen da unten steht das ich keine MwSt. ausweise. Das habe ich unter jeder Rechnung stehen. Ist jetzt halt die Frage. Muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden (Mein Vater) oder muss ich das noch nicht. Mein Vater sagt ich soll mal ruig weiter machen wen ich so in die 100 - 1000€ Bereiche komme soll ich ihn nochmal Fragen mein Kunde sagt ich brauche ein Gewerbe.

Was soll ich jetzt machen? - Ich meine wen mein Vater weiter hien sagt ich brauche keins, dan gut muss er halt Zahlen ich habs ihm gesagt. Aber ist natürlich unnötig wen wir Strafe Zahlen müssen nur weil er nicht auf mich gehört hat und ich ihm kein Beitrag gezeigt habe wo drinne steht das ich das muss.
Eigendlich müsste er das ja wissen da er eine Erfolgreiche Firma hat. Diese 7€ die ich einnehme sind ja erst der Anfang eventuell folgen ja bald weitere Aufträge von ihm / Neuen Kunden. Ich habe auch erlich gesagt keine Lust Strafe Zahlen zu müssen.

Oder giebt es vielleicht eine Person die ich Kostenlos anrufen/anschreiben kann die mir Hilft ?

Hoffe jemand kann mir schnell Helfen.

MfG
JoKaBo
 
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Alles Klar. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Werde dan Morgen mal zum Amt Fahren und mich Erkundigen. Bin aber noch für Ratschläge offen :)
 
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Jetzt ist das Problem das ich und eine weitere Person die Firma Leiten wollen. Kann ein Gewerbe 2 Inahber haben ? Ich gege davon aus das das Gewerbe auf einen Bestimmten Namen leuft. Aber am ende sollen beide Personen Inhaber des Gewerbes / Firma sein. WIe ist das Möglich bzw. Rechtlich zu lösen ?
 
Auch bei dieser Frage gilt: Gewerbeamt und/oder ein Anwalt deines Vertrauens sind die richtigen Ansprechpartner
 
Um dich als juristische Person anzumelden, müsstest du mit deinem Partner eine Gesellschaft gründen. Für euch als Minderjährige (?) sehe ich da zwei Möglichkeiten:
- einer von euch meldet einen Einzelunternehmen als Gewerbe an und stellt den anderen ein.
- ihr gründet eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine andere Gesellschaft (AG, GmbH, KG, ... -> teuer) und meldet das Gewerbe als solche (juristische Person) an.

Letzteres empfehle ich. Wie dein Vater da noch ins Boot kommen soll, weiß ich nicht. Es gibt übrigens die Möglichkeit, sich für die Tätigkeit in einer GBR von den Eltern die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit attestieren zu lassen. Dies hat jedoch vom zuständigen Gericht (etwa Vormundschaftsgericht) bestätigt zu werden. [Ich persönlich hatte damals das Verfahren nicht durchbekommen, da ich als Schüler dem Gewerbe nicht die selbe Aufmerksamkeit spenden kann, wie ein Schulabsolvent.]

Hinweis: In einer GBR, als auch als Einzelnunternehmer, haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen.

Ein sehr schönes Buch für alle Existenzgründer is übrigens „Der Rechtsratgeber für Existanzgründer“ von Eva Engelken.

Ich bin kein Anwalt. Meine Auskunft basiert auf meinem gesammelten Wissen und ich kann keine Garantie für sie geben. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
 
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Eine OHG (Offene Handelsgesellschaft) bei kleinem kleinerem Privatvermögen und wenigen Personen (< 3), bzw.
eine KG (Kommanditgesellschaft) bei größerem Privatvermögen und mehreren Personen (>= 3) wäre hier sinnvoll.

Bei der OHG haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Bei der KG haftet ein (Chef-)Gesellschafter (der Kommanditist) mit seinem Privatvermögen.

Kapitalgesellschaften wie GmbH, bzw. GmbH & Co. KG scheiden bei Personenformationen generell aus (alleine schon wegen des Grundsicherungsvermögens von 25.000 €)

Bedenke immer, dass niemand hier im Forum autorisiert ist, Rechtsberatung zu leisten und du dich niemals auf unsere Ratschläge im Fall der Fälle berufen kannst.

Nils aka XraYSoLo
 
Zuletzt bearbeitet:
Bedenke immer, dass niemand hier im Forum autorisiert ist, Rechtsberatung zu leisten und du dich niemals auf unsere Ratschläge im Fall der Fälle berufen kannst.

Ist schon Klar. Suche einfach nur ein paar Informationen und sachen woran ich mich Orientieren kann natürlich Google ich alles nochmal und Spreche mit einem Steuerberater darüber. Vielen dank euch beiden.
 
Hallo,

ich habe ein gespräch mit einer Steuerberaterin gehabt und wissen jetzt das die "GbR" das richtiege ist. Hier ist laut ihrer aussage kein Notarvertrag oder eintrag ins HR nötig. Jetzt steht die nächste sache offen. Wir müssen zum vormudschafts Gericht. Könnte mir irgendjemand sagen was die Prüfen bzw. was die wissen wollen, und ob ich eine changse habe? - Immoment sind wir bei einnahmen von 37€ und haben bald einen Neues dr uns Geld Zahlt. Was ist wen das Vormundschafts gericht nein sagt? Muss ich dann aufhören und meine Treume wegwerfen ?

MfG
JoKaBo
 
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Träume gibt man NIE auf.

Deine Fragen sind recht speziell, wieso suchst du nicht in passenden Foren oder Newsgroups danach? Hier wird vermutlich niemand das passende Hintergrundwissen haben.

Nils aka XraYSoLo
 
Bist du noch Minderjährig?

Vormundschaftsgericht hört sich für mich eher so an als ob es feststellt ob du trotz deines Alters geschäftsfähig bist.

Also werden dein Träume nicht zerstört, du musst schlimmstenfalls noch ein bisschen warten ;)
 
Ja, ich bin 14.
Das Ding ist da wo ich jetzt Praktikum mache habe ich nenne sie mal Profis (die haben das Studiert) meine Arbeit angeschaut und einige Sachen sagten die hätten sie selber nicht so gemacht.
Sie sagten als ich mich beworben habe die gedacht das ich irgendwo immer zuschauen muss aber die wahren ja begeistert und wollen mit meiner Firma die dann irgendwann kommt eine Partnerschaft!

Die haben sowohl meine Arbeit mit Linux Debian als auch meine Programmier weise mit PHP, HTML, CSS geprüft und wahren sehr begeistert die sagten auch das meine Firma ein Erfolg werden kann da ich auf jedenfall über das wissen verfüge was man dafür braucht (Sagten sie schon am 2. Praktikums Tag).

Da habe ich mich dann bestätigt gefühlt. Unser Business sowie Finazplan ist ja auch so gut wie fertig was halt fehlt ist das Gewerbe.
Also werden dein Träume nicht zerstört, du musst schlimmstenfalls noch ein bisschen warten

Ich will nicht warten da mir sonst eventuell noch einer die Idee klaut, da das Projekt sehr groß ist der Buisness Plan hat bis jetzt 149 Seiten und es ist schon nur das Wichtigste ;) ^^

MfG
JoKaBo
 
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Alles schön und recht, aber mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit wirst du eben alleine nicht viel reißen können. Ist gesetzlich gar nicht drin.
Ganz nebenbei solltest du als angehender Geschäftsmann an deiner Rechtschreibung feilen.

Nils aka XraYSoLo
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Vormundschaftsgericht prüft, ob dein Wissensstand und dein Verantwortungsbewusstsein ausreichend sind, um ein eigenes Gewerbe zu führen. Eine erteilte unbeschränkte Geschäftsfähigkeit gilt übrigens nur für Geschäfte im Rahmen der Unternehmung/des Gewerbes.

14 Jahre ist sehr jung, doch du scheinst dir wirklich Gedanken zu machen und an die Angelegenheit gut überlegt heranzugehen. Ich kann mir vorstellen, dass dir das Gericht die unbeschränkte Haftbarkeit erteilt. Du musst als Überzeugungsmittel natürlich deinen genauen Geschäftsplan und deine Fähigkeiten vorlegen. Eine schriftliche Bestätigung über deine Fähigkeiten von deinem Praktikumsplatz sind mit Sicherheit ebenfalls hilfreich.

'Sicher', ob du das Einverständnis bekommst, wär ich mir da allerdings erst, wenn du 16 oder 17 Jahre alt bist.

Wenn das nicht hinhaut, müsstest du deinen Vater mit in die GbR holen können und dieser meldet das Gewerbe an. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher.
 
Er sollte nicht nur an seiner Rechtschreibung feilen, sondern auch mal lernen, wie man google bedient. Denn damit findet man eigentlich alle Antworten auf diese Fragen. Wobei ich mich grundsätzlich bei solchen Sachen nicht auf Meinungen in einem Forum einlassen würde, sondern auf eine Rechtssicherheit achten würde. Und die kann dir niemand in einem Forum geben. Was ich auf die schnelle gefunden habe:
§ 112, BGB: Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.
(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Familiengerichts zurückgenommen werden.
Und vielleicht noch zur Info: der "normale" Forenuser ist nicht berechtigt, irgendwelche Rechtsberatungen zu geben. Nur seine Meinung darf man äußern.
 
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