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Lies nicht nur den erwähnten §5

Schau dir einfach mal alles an. zum Beispiel § 2

Du bist Dienstanbieter, und vermittelst einen zugang zur Nutzung von
Telemedien (über deine Internetseite).

Weiter unten steht (hab den § jetzt nicht im Kopf), du bist für dein Inhalte
verantwortlich. Wenn nun jemand glaubt, das deine Inhalte nicht rechtens
sind, muss er dich erreichen können.

Ich weis schon. Jetzt kommt gleich, "ich habe keine rechtswidrigen
Inhalte..."

Ich (mit rechtsausbildung) kann dir nur den guten rat geben das Impressum
mit Name, anschrift und telefonnummer, mehr brauchst du nicht, anzugeben.

Das kann unter umständen viel geld sparen.

Liebe Grüße
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Hmmm... in dem Text steht nichts davon, dass privat automatisch "im Netz nicht zugänglich" bedeutet.
Das ist IMHO wohl klar. Eine private Veranstaltung ist ja auch nur für geladene Gäste. Auf Dein privates Konto kann auch nicht Dein Nachbar zugreifen. "privat" bedeutet beschränkte Nutzerschaft.

In dem von Dir zitierten text liest sich das tatsächlich so, als wären private Websites ausgenommen. Allerdings steht im Gesetz nichts von "privat" und nichts von "gewerblich".

Auch das gilt nur für gewerbliche Webauftritte.
Über private Anbieter steht da garnichts... Kann zumindestens nichts finden.
In dem, was Du zitiert hast, steht aber auch nichts von "gewerblich", sondern "geschäftsmäßig". Und wenn Du danach googlest, wirst Du als Definition finden, dass damit DIenste gemeint sind, die ständig und öffentlich verfügbar sind, so wie das für alle Websites zutrifft, unahängig von gewerblich/privat oder kostenpflichtig/kostenlos.

Und das macht auch Sinn. Warum solltest Du als private Website Inhalte in die Öffentlichkeit stehen und gleichzeitig unerkannt bleiben? Hast Du was zu verbergen?

Ich finde, da gibts wirklich keine Missverständnisse drüber. Wenn Du im Gesetzestext was von privaten Websites liest, dann bist Du aus dem Schneider, da steht aber nichts.

Mach, wie Du es meinst. Abmahnen kann eigentlich nur ein Konkurrent, den gibts bei privaten Websites eigentlich nicht. Ein Gesetzesverstoß ist es dennoch, und wenn Du - wie oben beschrieben - was anderes verbrichst und dann kann man Dich nichtmal finden, weil die Impressumspflicht verletzt ist, dann zahlst Du sicher dafür auch noch. Bis zu 50.000 EUR eben.

Dies ist keine Rechtsberatung.

Gruß,
-Efchen
 
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