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Neues Gesetz?

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ich vermute mal hobbyuser kann uns dazu mehr sagen.
ich fände es unglaublich schrecklich :shock:
 
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das hab ich bei t-online.de schon gelesen...

auf der einen seite nicht falsch das ganze, aber auf der anderen seite geht das den staat n scheiß dreck an was ih mir runterlade (damit soll nicht gesagt sein, dass ich mir illegale dateien loade). wenn die industrie/firmen was dagegen haben, dann mit einem guten grund: wenn ich das als hobby machen würde oder in einem zu großem maße; aber wieso, wenn ich mir ein lächerliches spiel runterlade?


es gibt außerdem auch leute, die nutzen file sharing programme um ihre eigenen scripte zu vertreiben, hab ich auch schon gelesen! die wären dann mitgefangen und dürften wahrscheinlich ne strafe zahlen, weil sie sich auf dem server eingeloggt haben...

naja, ich bin auf jeden fall gegen dieses gesetz!
 
Baddii schrieb:
das hab ich bei t-online.de schon gelesen...

auf der einen seite nicht falsch das ganze, aber auf der anderen seite geht das den staat n scheiß dreck an was ih mir runterlade (damit soll nicht gesagt sein, dass ich mir illegale dateien loade). wenn die industrie/firmen was dagegen haben, dann mit einem guten grund: wenn ich das als hobby machen würde oder in einem zu großem maße; aber wieso, wenn ich mir ein lächerliches spiel runterlade?


es gibt außerdem auch leute, die nutzen file sharing programme um ihre eigenen scripte zu vertreiben, hab ich auch schon gelesen! die wären dann mitgefangen und dürften wahrscheinlich ne strafe zahlen, weil sie sich auf dem server eingeloggt haben...

naja, ich bin auf jeden fall gegen dieses gesetz!

debian kriegt man auch über Bittorent ...
 
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Wie soll man das interpretieren? Der örtliche supermarkt darf zu meinem Webspace provider gehen dem sagen der will auf meinem space rumschnüffeln und da machen was er will?

Die ticken doch nicht mehr richtig was ich auf meinem webspace lade geht die einen feuchten dreck an. Solange ich nichts illegales öffentlich zum download biete. das nennt sich auch privatssphäre
 
niklasboelter schrieb:
ich vermute mal hobbyuser kann uns dazu mehr sagen.
Ich denke zumindest etwas mehr als die meisten hier.

Der Grund warum niklasboelter das annimmt ist, weil ich bei einer Staatanwaltschaft tätig bin. ;)

Da die Antwort jedoch etwas umfangreicher wird, werde ich den Post wohl öfters editieren müssen. :lol:

Als erstes möchte ich hierzu mal auf die News-Meldung von www.heise.de verweisen vom 22.03.2006.
LINK: http://www.heise.de/newsticker/meldung/71151

Dann bleibt festzuhalten, dass es noch ein Gesetzesentwurf ist, der noch nicht verabschiedet ist. Jedoch gehe ich davon aus, das dieser Entwurf verabschiedet wird und das Gesetz kommt.

Auch richtig ist, dass geplant ist der Musik- Filmindustrie eine Auskunfstpflicht durch die Provider einzuräumen. Der Grund dafür ist, das der Urheber (Künstler vertreten durch den Verlag) ein Recht auf Entschädigung hat. Hierzu benötigt er die Daten des Users, welche zur Zeit nur durch einen Gerichtsbeschluss herauszugeben sind. Der Grund ist das nicht für jeden User ein Strafverfahren eingeleitet wird, nur um an die persönlichen Daten zu kommen.

Bei der Auskunftspflicht, würde ich jedoch erstmal auf die Reaktionen der Datenschützer warten. Da ist das letzte Wort sicherlich noch nicht gesprochen.

Das mit der Einstellung nach §153 durch den Staatsanwalt ist so durchaus Richtig und auch gängige Praxis, gerade bei jugendlichen Ersttätern.

Trotzdem bleibt festzuhalten das Daten des Verfahrens 5 Jahre gespeichert werden und bei einer erneuten Tat mit berücksichtigt werden. Jedoch taucht eine solche Einstellung nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf, dass man bei einer Bewerbung vorlegen muss.

Leider muss hier gesagt werden, dass Aussagen wie "Ich hab mir doch nur ein Spiel gezogen" oder ähnliche keine Auswirkungen auf das Verfahren haben. Kann auch garnicht weil Straftat ist Straftat, egal ob einmal oder mehrfach begangen. Wobei es bei mehreren Straftaten üblich ist diese zusammen zu fassen und einzelne sogar nicht zu bestrafen (§154 STPO). Auch gibt es für alle Straftaten eine Gesamtstrafe die geringer ausfällt als würde jede Straftat einzeln abgeurteilt werden.

Zum Strafmaß muss gesagt werden, das die Höchststrafe 3 Jahre Freiheitsstrafe beträgt, jedoch sicherlich nicht bei jugendlichen die das nicht Gewerbsmäßig machen. Geldstrafen unter 90 Tagessätze gelten nicht als Vorstrafe. Bei Jugendlichen werden bei Verurteilungen meist Arbeitsauflagen erteilt.

Dieses kann auch vor der Anklage passieren (§153a STPO). Hier wird das Verfahren nach Erfüllung einer Auflage (Arbeitsleistung, Zahlung Geldbetrag, etc.) innerhalb von max. 6 Monaten, mit Zustimmung des Gerichtes eingestellt.

Das Gesetz stößt nicht überall auf Zustimmung, weil dadurch die Jugend extrem Kriminalisiert wird. Denn heute ist jeder 12 Jährige mit PC und Internetzugang in der Lage sich eine P2P Software zu besorgen und verbotene Inhalte zu ziehen. Die meisten Eltern können dies meist nicht nachvollziehen, weil Ihnen die nötigen PC-Kenntnisse fehlen. ;)

Jedoch ist man nach dem Gesetz erst mit vollendeten 14. Lebensjahr Strafmündig (§19 STGB).

Des weiteren gibt es für Jugendliche (14 - 18 Jahre) und Heranwachsende (18 - 21 Jahre) noch das Jugendgerichtsgesetz. Was in der Regel angewandt wird und geringere Strafen vorsieht als das STGB, weil hier die Erziehung im Vordergrund steht.

So ich denke damit beende ich meinen Rechtsvortrag. :lol:
Wenn ihr jedoch noch Fragen habt bin ich gerne bereicht Auskunft zu geben. ;)

Gruß
Hobbyuser
 
Damit ändert sich ja im prinzip nichts an der momentanen rechtslage oder habe ich das missverstanden? Die wollen nur ohne gerichtlichen beschluss die daten der anbieter solcher illegalen downloads bekommen richtig?
 
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Prophet schrieb:
Damit ändert sich ja im prinzip nichts an der momentanen rechtslage oder habe ich das missverstanden? Die wollen nur ohne gerichtlichen beschluss die daten der anbieter solcher illegalen downloads bekommen richtig?
Na ja, das ist nicht ganz Richtig.
Im Moment gibt es die Bagatellklausel, welche eine Art Straffreiheit für Einzeltäter ist. Fällt diese wech liegt es halt im Ermessen des Staatsanwaltes das Verfahren einzustellen, während vorher garnicht erst eins eigeleitet würde. Jedenfalls bei Downloads beim Anbieten sieht es ja schon Heute anders aus.

Wie, jedoch im Heise-Bericht zu lesen ist, gibt es schon Heute Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben Tauschbörsen zu überwachen und die IPs mit zu loggen.

Insider rechnen damit, dass die Szene in den Untergrund abtauchen wird. Sprich Musik, Filme und Software werden von Hand zu Hand oder über geschützte Server verteilt.

Alles weitere wird die künftige Rechtssprechung zeigen müssen. :roll:
 
Prophet schrieb:
THeoretisch ist das ganze doch sinnlos wenn die ihre server im ausland aufbauen oder?
Diese Frage ist leider etwas unpräzise.

Also bei P2P spielt es keine Rolle wo der Server steht der die Verbindung zwischen den Usern herstellt. Nehmen wir an du suchst einen Musiktitel und die IP-Catcher Firma bietet diesen an. Dann stellt der Server ja nur die Verbindung zwischen den beiden Rechnern her, ähnlich einer Vermittlung. In dem Moment jedoch wo du den Titel anfängst zu ziehen sieht der Anbieter deine IP-Adresse. Ähnlich wie im IRC wenn du ein DCC-Chat öffnest bzw. eine Datei versendest, das läuft auch nicht über den Server.

Falls nicht die P2P-Server gemeint waren einfach nochmal posten. ;)
 
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Ich meinte das die großen P2P-Server im Internet. Wenn die leute diese Server im Ausland aufstellen kann sie das deutsche recht nicht fassen und man ist machtlos.
 
Prophet schrieb:
Ich meinte das die großen P2P-Server im Internet. Wenn die leute diese Server im Ausland aufstellen kann sie das deutsche recht nicht fassen und man ist machtlos.
Nein genau das trifft nicht zu (siehe vorpost).
Die Serverbetreiber bleiben unberührt, weil die ja nicht wissen das du ihren Server für illegale Sachen missbrauchst. Ähnlich als würdest du mit einem VW Golf in ein Juweliergeschäft fahren um es auszurauben, da macht auch niemand VW für verantwortlich.

Und du der die Straftat begeht tust es in Deutschland darauf kommt es an. Wohnst du an der Grenze zu Schweiz könntest du von dort aus downloaden, denn in der Schweiz ist der Download aus illegalen Quellen für den privaten Gebrauch erlaubt. ;)
 
also dürfte ich in die schweitz in dne urlaub fahren und mir da die platte voll saugen und dürfte das in deutschland auch verwenden? :wink:

aber ich bin der meinung das zum glück sollche gesetze nicht durch kommen werden weil die datenschützer in deutschland viel mit zu entscheiden haben kein politiker wird es sich erlauben könne gegen sein volk zuentscheiden gerade bei sio sachen
 
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klein-ich schrieb:
aber ich bin der meinung das zum glück sollche gesetze nicht durch kommen werden weil die datenschützer in deutschland viel mit zu entscheiden haben kein politiker wird es sich erlauben könne gegen sein volk zuentscheiden gerade bei sio sachen
In welchem Traumland lebst du denn?
Wann wurden denn schon mal Gesetze für den einfachen Bürger gemacht?

Das ist in diesem Staat doch eher die Ausnahme. :(
 
nein ich meine das in deutschland datenschützer zum glück eine recht angesehene gruppe von leuten ist
aber steht das nciht auch in ihrgendeienem gestz das daten nciht einfach so rasu gegeben werden dürfen?
 
nunja für menschen die den CCC kennen [schliesse ich mal aus deiner signatur] sind sie sicher angesehen.
der x-belibige BILD Zeitung leser sieht das vermutlich etwas anders ;)
 
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tzz..was für ein mist ^^

ich rall das allerdings noch nicht so ganz..

- was passiert, wenn man "erwischt" wird beim illegalen saugen von sachen?
- sind tauschbörsen illegal?
- ab wann gilt das gesetz (vllt. nur mal so eine schätzung..)?
 
Also TomD

dann will ich nochmal versuchen dir auf die Sprünge zu helfen. :lol:

TomD schrieb:
- was passiert, wenn man "erwischt" wird beim illegalen saugen von sachen?
Im schlimmsten Fall können dir dafür bis zu 3 Jahren Haft drohen. In der Regel werden die Musik- und Filmverlage jedoch versuchen dich über einen Anwalt abzumahnen, weil denen das Mehr bringt als wenn du Strafrechtlich verurteilt wirst. Die Abmahngebühren sind dabei nicht vorhersehbar, wobei sich meist schon der Anwalt 250,- EUR einverleibt und dessen Kosten musst du auch tragen. :roll:

TomD schrieb:
- sind tauschbörsen illegal?
Nein!
Jedoch ist es illegal dort Urheberrechtlich geschütze Inhalte anzubieten oder downzuloaden. Soll heißen wenn du dir dort Freeware besorgst (z.B. Linux) oder freie Gedichte bzw. Bilder von Hobbykünstlern, die das als Verbreitungsmedium nutzen sind Tauschbörsen legal. ;)

TomD schrieb:
- ab wann gilt das gesetz (vllt. nur mal so eine schätzung..)?
Das Gesetz ist schon lange Gültig, seit 2004 oder so, jedoch gab es bisher eine Bagatellklausel die demnächst wegfällt. Wann genau das sein wird vermag ich nicht einzuschätzen, da wendest du dich am besten direkt an Frau Zypress oder den Bundestag. :p
 
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