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nebenbei als Webdesigner arbeiten

agodesign

Mitglied
Hi an alle,

ich bin 18 und mache derzeit eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich. Ein Freund und ich möchten nebenbei gerne als Webdesigner arbeiten um uns ein wenig dazu zu verdienen. Muss ich dafür ein extra Gewerbe anmelden und Buchaltung, Steuererklärung etc machen?

Ich denke nicht dass unser durchscnittliches Zusatzeinkommen über 400-500€ liegen wird.

Kennt sich da jemand mit der rechtlichen Lage aus?

Grüße, Daniel
 
Davon hab ich schon gehört, würde eigentlich ganz gut passen, da die Buchhaltung nicht all zu aufwendig sein soll, wie sieht es dann mit Steuern aus? Muss ich regelmäßige Nachweise ans Finanzamt schicken oder ähnliches?
Hab davon noch keine Ahnung und würde gern wissen auf was ich alles achten muss und welche Pflichten ich dann habe, etc... :)
 
Nein du musst nichts an's FA schicken, aber du musst eine Lohnsteuererklärung (oder Einkommenssteuer - ich bin keine Steuerfachmann) machen und diese Einnahmen zusammengefaßt in einer EÜR abgeben. Dann wird dein Steuersatz berechnet.

Aber dafür gibt's zig Millionen bessere Quellen im Internet, als in einem Forum zu fragen. Einfach mal ein bisschen googlen.
 
Ok danke dir, naja ich dachte vlt dass jemand in einer ähnlichen situation war und mir vlt ein paar tips geben kann ;)
 
Wenn du unter 400 Euro monatlich bleibst, musst du meines Wissens deine nebenberufliche Tätigkeit nirgends anmelden und auch keine Versicherungsbeiträge dafür zahlen. Du musst deine Einnahmen als Freiberufler lediglich in Form einer "Einnahme-Überschuss-Rechnung" in der Einkommensteuererklärung angeben. Du kannst dort von deinen Einnahmen eine Werbekostenpauschale von 30% von der Steuer absetzen. Auf deinen Honorarabrechnungen solltest du darauf hinweisen, dass du nach der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) von der Umsatzsteuer befreit bist. Das bedeutet, du berechnest deinen Auftraggebern keine Mehrwertsteuer und hast dafür den Stress mit der Umsatzsteuererklärung nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du unter 400 Euro monatlich bleibst, musst du meines Wissens deine nebenberufliche Tätigkeit nirgends anmelden und auch keine Versicherungsbeiträge dafür zahlen. Du musst deine Einnahmen als Freiberufler lediglich in Form einer "Einnahme-Überschuss-Rechnung" in der Einkommensteuererklärung angeben. Du kannst dort von deinen Einnahmen eine Werbekostenpauschale von 30% von der Steuer absetzen. Auf deinen Honorarabrechnungen solltest du darauf hinweisen, dass du nach der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) von der Umsatzsteuer befreit bist. Das bedeutet, du berechnest deinen Auftraggebern keine Mehrwertsteuer und hast dafür den Stress mit der Umsatzsteuererklärung nicht.

Uahh… bitte Vorsicht mit solchem Halbwissen. Das meiste davon ist falsch oder nur ansatzweise richtig.

1. Du musst ein Gewerbe anmelden (bei der Stadt für ca. 20 €, Preise differieren)
2. Du musst dem Finanzamt deine Tätigkeit melden (alles nötige dafür bekommst du aber)
3. Du arbeitest nicht als Freiberufler (die müssen nämlich kein Gewerbe anmelden, wohl aber dem Finanzamt melden)
4. Krankenkasse zahlst du so lange nicht, wie dein Hauptjob im Vordergrund steht. Bist du familienversichert darfst du im Monat (!) nicht mehr als 365 € Gewinn machen.
5. Du hast keine Honorarabrechnungen, sondern stellst ganz normal Rechnungen
6. Bei Punkt 2 kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreien lassen
7. Du musst jedes Jahr eine ganz normale Einkommenssteuererklärung machen sowie zusätzlich eine Einnahmeüberschuss-Rechnung
8. Es besteht keine Pflicht zur doppelten Buchführung.
9. Du musst deine Tätigkeit der Krankenkasse melden.

Wenn du noch Fragen hast → Fragen.
 
Ich schließe mich diesem Thread mal an, da ich sonst den gleichen nochmal erstellen müsste. Hoffe das ist ok. :)

4. Krankenkasse zahlst du so lange nicht, wie dein Hauptjob im Vordergrund steht. Bist du familienversichert darfst du im Monat (!) nicht mehr als 365 € Gewinn machen.

Bedeutet das im Umkehrschluss, dass man sich privat versichern muss, sobald man das erste Mal mehr als 365€ Gewinn macht? :shock:
 
Zuletzt bearbeitet:
@agodesign: Ich will dir da keine abschließende Antwort geben, aber es reicht, wenn du deine Ausgaben gegenüber deine Einnahmen stellst. Selbstverständlich musst du alle Rechnungen, Gutschriften etc. aufbewahren und auch deine Kontoauszüge. Des weiteren muss - glaub ich - jedes Angebot, welches zu einem Auftrag geführt hat, aufbewahrt werden.

@stvn: Privat nicht, gesetzlich geht auch. Aber ja, wenn du über 365 € (u. U. sind's dieses Jahr auch schon 370 €) Gewinn im Monat machst, dann musst du dich selbst versichern. Als Student wären das 78 € oder so für die studentische Versicherung. Darüber hinaus muss man sich als Selbstständiger nicht pflegeversichern (Renten etc.). Wenn ich mich nicht irre, darf man auch zweimal im Jahr mehr Gewinn machen. Dafür habe ich aber leider keine 100%-verlässliche Quelle zur Hand.
 
ok dann mach ich dafü am besten ein extra konto auf oder? achja ich bin ja 18 d.h. ich erhalte noch kindergeld. Würden die Einnahmen vlt zur Folge haben, dass ich das dann nicht mehr erhalte?
 
Solange dein Gewinn (Einnahmen - Ausgaben!) nur bis zu 7.680 € im Jahr beträgt, erhältst du ganz normal weiter Kindergeld (bzw. deine Eltern). Ein extra Konto brauchst du nicht unbedingt, es erleichtert dir allerdings die Übersicht. Einige Banken erlauben zudem auf Privatkonten auch nur Privatbuchungen ;), aber das ist eine Sache der AGBs und es ist nicht strafbar es trotzdem zu tun… Es verstößt aber eben gegen die AGB.
 
So, nachdem ich ein wenig nachgeforscht habe würde ich nochmal gerne eine Frage zu diesem Thema stellen,

soweit ich alles richtig verstanden habe, darf man Rechnungen auch ohne Gewerbe schreiben, solang man einen gewissen Betrag (mir noch unbekannt) nich überschreitet, ist das richtig?

Allerdings muss auf der Rechnung dann eine Steuernummer stehen, da ich ja ich ja in Ausbildung bin, besitze ich ja eine Lohnsteuerkarte, reicht die aus, bzw hab ich damit alles was ich brauch?

Grüße Daniel
 
soweit ich alles richtig verstanden habe, darf man Rechnungen auch ohne Gewerbe schreiben, solang man einen gewissen Betrag (mir noch unbekannt) nich überschreitet, ist das richtig?

Ein Gewerbe musst du in jedem Fall anmelden, auch wenn du unter dem Grundfreibetrag für die Gewerbesteuer liegst. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer erhältst du meines Wissens nach vom Finanzamt.

Als allgemeine Anmerkung: Ich kann das Buch „Der Rechtsratgeber für Existenzgründer“ von Eva Engelken sehr empfehlen! Das Buch geht auf diverse Situationen ein, von der Ausgangslage des Gründer (Angestellter, Arbeitsloser, Rentner, Student, ...), über Wahl einer passenden Rechtsform, Weg der Anmeldung eines Gewerbes, bis Buchführung und Steuererklärung.
Interessant ist auch, dass das Buch auf die Gründung als Minderjähriger eingeht.

Es kostet bei Amazon nur 20€.

Gruß
 
Ein Gewerbe musst du in jedem Fall anmelden, auch wenn du unter dem Grundfreibetrag für die Gewerbesteuer liegst. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer erhältst du meines Wissens nach vom Finanzamt.
Hey, ich weiß, es ist Grabschändung und ich möchte ihn eigentlich auch nicht ausgraben, aber was du da schreibst, vitus ist nicht ganz richtig. Man darf auch als Privatmann bis 700 € (oder so, genauen Betrag habe ich vergessen) eine Rechnung stellen. Dafür muss man kein Gewerbe angemeldet haben. Das sind aber auch nicht wirklich Einnahmen… bei dem Betrag. ;)

Nur falls das hier irgendwann mal jemand liest.
 
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