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Frage zu Markenrecht bei Domains.

bob777

Neues Mitglied
Ich bin kurz davor mein erstes Webblog zu starten, hab mir auch schon einen Namen dafür ausgedacht, jedoch hab ich beim Domaincheck gesehen das es bereits diese Domain mit der Endung .com gibt. Scheint einer Firma zu gehören, bin mir da aber nicht sicher (müsste bei einer Firma nicht die USt-IdNr. im Impressum stehen ? Dort steht keien). Deswegen meine Frage, kann ich abgemahnt werden weil ich eventuell den selben Seitennamen/Domain habe wie die Firma ? Oder gilt das nur wenn ich eine "registred Trademark" wie z.b Mercedes o.ä in meinen Domainnamen verwende ?. Ich würde mich sehr über Antworten freuen. Den Domainnamen will ich nicht posten, weil ich die Domain noch nicht registriert habe. Wer mir helfen will und sich die Seite angucken möchte dem schicke ich natürlich eine PN

MfG Bob
 
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Hallo.

Handelt es sich um eine deutsche Firma oder hat die Firma eine deutsche Niederlassung?
Dann kannst du Probleme bekommen.

Gruss
Elroy
 
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Weiß ja garnicht obs überhaupt eine Firma ist (...) Ich finde unter dem Namen nichts im Handelsregister
Ein Unternehmen muss nicht zwangsläufig auch im HR eingetragen sein. Im Impressum eingetragen ist ein Tim Meyer, von dessen Server/Domain offenbar auch einige (alle ?) Daten gezogen werden. Wenn sich Herr Meyer nicht als Gesellschaftsform (GbR, GmbH, UK, LTD, OHG, etc. pp) gegründet hat, gibt´s von ihm im Handelsregister keine Spuren. Er ist dann "Einzelkaufmann", für diesen gibt es keinen zwingenden Grund, sich im HR eintragen zu lassen.

Grüsse
low
 
Gut zu wissen dachte da sind alle Firmen. Wie sieht das jetzt aus wenn ich den Namen verwende ?
 
Ein Name ist nicht nur im Handelsregister zu registrieren, auch das Schützen per Markenrecht ist möglich. Kostet national ca. 300,00€ für 3 oder 5 Jahre, weiß ich nicht mehr so genau.
Es gibt eine Datenbank eines Bundesamtes, leider weiss ich nicht mehr, wie die Geschichte heisst. Aber hier kannst Du nachlesen (im Moment noch kein Treffer).

Solltest Du allerdings an einen streitbaren Menschen geraten, kann auch ein Rechtstreit ohne vorherige, rechtsverbindliche Sicherung des Namens/der Marke böse und insbesondere finzanziell "nachhaltige" Folgen haben.

Ist es denn schwierig, die Namen (und natürlich die Sites) zu ändern ? So würdest Du selbstredend sämtlichen Problemen aus dem Wege gehen.

Grüsse
low
 
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Naja etwas schwierig schon, hab schon ein Logo und anderes für die Seite gestaltet. Die Marke ist nicht eingetragen laut der Suche die man auf der von dir verlinkten Homepage findet. Kann mich dann trotzdem jemand Abmahnen ?
 
Hier wirst du keine rechtssichere Antwort erhalten, sondern letztlich nur Spekulationen oder Erfahrungswerte, die für deinen Fall zutreffen können, es aber nicht müssen.
 
Kann mich dann trotzdem jemand Abmahnen ?
Abmahnen kann man immen, notfalls sogar ohne rechtlich haltbaren Hintergrund. Das Internet macht´s möglich, wie man weiss.

Ansonsten gilt, wie ich bereits schrieb:
Solltest Du allerdings an einen streitbaren Menschen geraten, kann auch ein Rechtstreit ohne vorherige, rechtsverbindliche Sicherung des Namens/der Marke böse und insbesondere finzanziell "nachhaltige" Folgen haben.
Ein alter Anwaltsspruch lautet: Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Dinge. Wenn Du -im Falle eines Rechtsstreites- an einen Richter geraten solltest, der die ältere Verwendung des Namens als eine Art Gewohnheitsrecht ansieht (ist durchaus schon vorgekommen), schaust Du in die Röhre.

Doch: was hält Dich (abgesehen natürlich vom Preis) davon ab, den Namen Deinerseits als Marke zu registrieren. Dann hast Du eine verbindliche Rechtssicherheit.
Ohne diesen Markenschutz kann Dir jeder (auch ein Anwalt) alles erzählen, was er/sie gerade will. Ich verweise auf das Zitat "Recht haben und Recht bekommen..." !
(Oder auch: "vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand")

Was jedoch viel schlimmer ist: Wenn Du die Marke nicht schützen lässt, kann Dir jeder, der die Rechte an diesem Namen (der Marke) erwirbt, die Verwendung verbieten oder die Verwendung gegen Entgelt anbieten (Marke mieten). Ausser, Du geräts im Falle eines Rechtsstreits an einen wie oben beschriebenen Richter, der eine Affinität zum "Gewohnheitsrecht" hat.

Andererseits ist ein Blog natürlich keine Medienproduktion, die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr euch ins Gehege kommt, scheint mir doch recht gering. Daraus resultiert eine, vermutlich letzte, aber auch erfolgsversprechendste, Variante. Setz Dich doch einfach mit Herr Meyer in Verbindung und frag ihn, ob er die Marke geschützt hat (rsp. ob er es vorhat) und ob er etwas dagegen hätte, wenn Du den Namen für Deinen Blog verwendest. Wenn er einverstanden ist, eine kleine Übereinkunft schriftlich formulieren und gegenseitig unterschreiben. Als kleines Goodie (tut Dir ja nicht weh) könntest Du ihm z.B. einen Link anbieten. Werbung ist doch immer gut, besonders, wenn sie kostenlos ist.

Grüsse
low
 
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nimm einfach einen anderen namen. nach meinem stand kannst du dem typen die nutzung des namens jetzt nicht mehr verbieten. wer zuerst kommt mahlt zuerst.
falls du den namen nutzen möchtest, kannst du dich ggf. auf ca 300euro für den namen einstellen. einfach schonmal die domain zu registrieren ist auch eine schlechte idee.
 
Du kannst die "Firma" ja auch anschreiben und nachfragen, ob es für Sie in Ordnung geht. Wenn es ihnen nichts ausmacht, dann hast du die E-mail als beweis ... falls später doch mal ne Klage im Briefkasten liegt.

gr
 
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Wenn es ihnen nichts ausmacht, dann hast du die E-mail als beweis ... falls später doch mal ne Klage im Briefkasten liegt.
Eine Mail ist immer noch nicht beweiskräftig, da sie nur als Datei auf dem Rechner angesehen wird (und somit selbstredend manipulierbar ist). Rechtssicherheit wird nur per Fax oder Brief erreicht. Die Mail kann jedoch auch zur Urkunde werden: in Gegenwart von Zeugen unterschreiben beide Parteien, abschliessend wird das Schriftstück per Unterschrift des/der Zeugen beurkundet.
Grüße
low
 
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