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Eigene Scripte bei eBay verkaufen

kulka1

Mitglied
Hallo,

ich suche schon länger nach meiner Frage, habe aber bisher nichts richtiges gefunden.

Ich möchte gerne wissen ob man bei eBay eigene Scripte verkaufen darf.

Bzw. wenn man einen Käufer für ein paar Scripte hat und den Kauf über ebay abwickeln möchte.

Und dann noch eine weitere Frage: Wie kann man seine eigenen Scripte absichern? Also mit einer Lizenz, Copyright oder sowas in der Art.

Ich hoffe ich poste in dem richtigen Bereich.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

MfG, kulka1
 
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Wichtig ist der Unterschied zwischen Nutzungsvertrag (die Software bleibt dein Eigentum, der Nutzer kauft sich die Rechte zur Nutzung) und einem wirklichen Kaufvertrag, bei dem die Software als Eigentum an den Käufer übergeht.

Wichtig: Rechtsichere Auskünfte gibt es bei Anwälten und können in einem solchen Forum nicht erteilt werden.
 
Okay, ich habe mit jemandem gesprochen, und dieser meinte, dass es möglich ist einen "Vertrag" über Email zu machen. Sprich ich schreibe, dass er meine Scripte nicht an dritte weitergeben darf und dieser das mit einer Email akzeptiert.

Sollte das dann gebrochen werden, könnte ich mit Klage drohen.

Stimmt das? Ist das so möglich?
 
ich habe mit jemandem gesprochen...
:arrow: "mein Mann kennt jemanden, der..."
Wenn dieser jemand kein Anwalt ist und Dir keine Rechnung für seine Arbeit schreibt, ist die Aussage nix wert.

...das mit einer Email akzeptiert ( ... ) Sollte das dann gebrochen werden, könnte ich mit Klage drohen.

Moin,
meines Wissens ist eine Mail nach wie vor kein rechtsgültiges Dokument, da einerseits keine handschriftliche Unterschrift vorliegt (eine Unterschrift verwandelt ein simples Stück Papier auf dem "Vertrag" steht in ein Dokument). Andererseits scheint der Gesetzgeber offenbar der Materie nicht zu vertrauen. Das solltest Du bedenken und überprüfen.
Ansonsten bin ich gleicher Meinung wie w7, wenn es Hand und Fuss haben soll, lass das einen Anwalt überprüfen und ggf. die Verträge/Nutzungsbedingungen aufsetzen. Wenn´s das nicht abwirft, würde ich das Vorhaben noch mal gründlich überdenken und ggf. verwerfen.

Grüße
low
 
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meines Wissens ist eine Mail nach wie vor kein rechtsgültiges Dokument, da einerseits keine handschriftliche Unterschrift vorliegt (eine Unterschrift verwandelt ein simples Stück Papier auf dem "Vertrag" steht in ein Dokument). Andererseits scheint der Gesetzgeber offenbar der Materie nicht zu vertrauen. Das solltest Du bedenken und überprüfen.....
Nun, Mails bekommen einen Fingerprint, der eindeutig zugeordnet werden kann, und da man Im Internet per Klick einen Vertrag schliessen kann, sollte eine schriftliche Mailbestätigung das erst recht können.

Ich habe mit Mailbestätigungen schon mehrfach vor Gericht Recht bekommen.
Idealer Weise lässt du dir das Ganze im Mail mit einem Zertifikat bestätigen.
 
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