Edit: Ich habe den Beitrag noch mal überarbeitet.
Disclaimer: Das hier ist keine verbindliche Rechtsauskunft. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frag einen Anwalt.
tl;dr: Du darfst das meiner Meinung nach im Rahmen einer Seite nutzen.
Nikas3D schrieb:
ist kommerzielle Nutzung wenn ich es für eine Internetseite im Rahmen eines Schulprojektes benötige?
Prinzipiell nein. Kommerziell ist aber im Sinne der GPL eigentlich erst mal ein irrelevanter Begriff. Was du im Rahmen der GPL nicht darfst, ist, eine Software zu verbreiten, die pChart enthält und die ihrerseits nicht auch unter der GPL steht.
Das hat sehr massive kommerzielle Auswirkungen, was von der GPL definitiv so beabsichtigt ist, aber das ist im Grunde ein Folgeeffekt. Kurz gesagt: Da du mit einem Verkauf von GPL-Software dem Kunden den Quellcode geben und alle Rechte zur Weitergabe unter derselben Lizenz einräumen musst, „verkaufst“ du theoretisch nur einmal, da der erste Kunde – und jeder weitere – nun auch als Verkäufer auftreten beziehungsweise die Software auch kostenlos veröffentlichen darf.
Ich
vermute, der Anbieter von pChart nutzt den Begriff „kommerziell“, um simpel zu verdeutlichen, wofür die GPL „im Geiste“ steht. Technisch gesehen widerspricht die Einschränkung „nicht kommerziell“ sogar der GPL. Wobei wir da so langsam ins Feld der Semantik geraten.
Es wäre geschickter, zu formulieren: „Die Software kann unter der GPL verwendet werden oder alternativ unter einem der folgenden Lizenzmodelle…“ Das ist
vermutlich das, was er meint.
Ich habe in diesem Zusammenhang ziemlich lange über
das erste Lizenzmodell nachgedacht (Lizenzkauf für einen Webserver, kommerzielle Nutzung (= Weitergabe unter proprietärer Lizenz?) ausgeschlossen), kann mir aber keinen Reim drauf machen, auf welchen Fall das zugeschnitten ist.