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Aufträge bei Jugendlichen

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ingoS

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Aufträge bei Jugendlichen

Ich hätte mal eine ganz grundsätzliche Frage:
Wie ist das mit Seiten wie dieser, auf der Jugendliche ihre Dienste als Webdesigner anbieten? Ist das völlig erlaubt, weil das in einen gewissen Bereich der schon vorhandenen Geschäftsfähigkeit fällt (wie es beim Zeitungsaustragen o.Ä. der Fall ist) oder bewegt sich das eher in so einer Grauzone, die aber jedem egal ist (z.B. das Verkaufen selbstgemachter Marmelade auf Dorf-Weihnachtsmärkten oder sowas)? Ich würde so eine Art von Service auch gerne anbieten, sobald ich genug Erfahrung gesammelt habe, um dies tun zu können.
Hat jemand Ahnung davon?
 
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Ein guter Freund von mir macht das auch Seine Seite!!, die haben allerdings ein Gewerbe angemeldet und bilden somit einen eigenen Betrieb. Aber das macht er nur nebensächlich, hauptsächlich bleibt er Schüler!
BYe Manu
 
Gentleman schrieb:
[...] die haben allerdings ein Gewerbe angemeldet und bilden somit einen eigenen Betrieb. Aber das macht er nur nebensächlich, hauptsächlich bleibt er Schüler!
Das mit dem Gewerbe ist doch aber der Witz an der Sache und die einzige Komponente, die zählt. Wenn der ein Gewerbe angemeldet hat und das geprüft wurde usw., dann hilft mir das wenig, weil er kein gutes Beispiel ist.
Hinter diesem meinem Anliegen steht folgendes Problem:
Ich bin erst 15 und kann somit alleine sowieso noch kein Gewerbe anmelden.
Wenn meine Eltern mir den Gefallen täten, es selbst anzumelden, würde ich alles, aus dem dieses Gewerbe dann bestünde, alleine machen (weil meine Eltern ja gar nichts davon verstehen), ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das rechtlich einwandfrei wäre.
Außerdem müssten dann auch sämtliche festgelegten Bedingungen gewährleistet und Formalitäten erledigt sein und zudem Steuern gezahlt werden.
Dabei will ich nur, ebenso wie die beiden Jungen von der oben erwähnten Seite, einen kleinen Service anbieten.
Ich weiß natürlich, dass man einem Freund oder Bekannten eine Seite machen und der einem dafür ein bisschen Geld geben kann; ich weiß nur nicht, ob man sowas sozusagen "semi-offiziell" machen darf, indem man es auf einer Internet-Seite anbietet.

Ich kann mir eigentlich ganz gut vorstellen, dass sich viele, die hier im Forum aktiv sind, schon einmal damit beschäftigt haben; dabei fällt mir z.B. die Kategorie "Jobbörse" ein, melden sich da nur Volljährige für die Aufträge oder wie ist das da geregelt?

Mit der Bitte um viele Antwort auf diese vielen Fragen
ingoS
 
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hmmm... das ist ja schon interesant, aber ich denke solange du nur dein Taschengeld aufbesserst und nicht echt viel verdienst damit, ist das garkein problem...

du darfst ja auch babysitten und bekommst geld dafür und musst keine steuern zahlen...

da gibt es sicher eine begrenzung, aber wo die liegt weiß ich nicht...
 
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Das ist jetzt vielleicht eine extrem dämliche Frage, aber was meint ihr mit 400€?
400€ pro Auftrag? 400€ im Monat? Im Jahr? :D In der Sekunde? :mrgreen:
Und was bringt mir das alles, wenn ich noch nicht 18 bin? (Sind die mit der o.a. Seite dann Verbrecher? :wink: )
 
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Ja wenn du mehr wie 400e in der Sekunde verdienst werden dir dein PC und das internet weggenommen!!!!

Ne spaß beiseite:

Bis 400€ pro überweißung sin steuerfrei!!!
Was drüberliegt, wird versteuert

Ne die sin keine Verbrecher!!! Aber theoretisch dürfen die das nnicht hauptberuflich machen (d.h. mehr wie 7 std am Tag dran arbeiten das is das arbeitsmaximum für Jugendliche)
 
Aber theoretisch dürfen die das nnicht hauptberuflich machen (d.h. mehr wie 7 std am Tag dran arbeiten das is das arbeitsmaximum für Jugendliche)
Glaub mir, ich hab nicht vor, mehr als 7 Stunden am Tag daran zu arbeiten.
Und die beiden Typen machen das auch nicht hauptberuflich.

Dementsprechend gibt es also keine Probleme, das ist ja hervorragend.

Also vielen Dank an alle, die mir geholfen haben!
 
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