Hi.
Wenn es deine Texte und Bilder sind, hast du das Urheberrecht. Bilder
und Texte unterliegen dem § 2 UrhG. Das heißt, das du entscheidste, ob
diese Texte/Bilder weiterhin im Netz sind oder nicht (§ 12 UrhG).
UrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Ich würde an deiner Stelle mit den...