Kam heute in der Vorlesung Informatikrecht dran, nach dem TMG §15 glaube dürfen diese nicht gespeichert werden, außer man gibt den Zweck an, und dann auch nur die IP-Adresse ohne die 2 letzten Felder, denn das verstößt gegen Persönlichkeitsrecht (oder so ähnlich) ... ich such dann mal die Folie...