scbawik
Senior HTML'ler
Hallo!
Um jetzt nicht extra meinen Unverständnis für die deutschen Datenschützer niederzuschreiben, komme ich gleich zu meinen beiden Fragen:
1. Ich erstelle meine Webseiten meistens für österreichische bzw. schweizer Kunden. Dabei übernehme ich auch das Hosting der Websites: Als Reseller eines deutschen Anbieters. Heißt also: Der Server steht in Deutschland und die Domains laufen unter *.at, *.ch TLDs. Sind die Webseiten jetzt dem deutschen oder österreichischen/schweizer Recht untergeordnet? Lieber wäre mir natürlich wenn ich nicht unter den deutschen Pseudo-Datenschutz falle.
2. Auch wenn die Frage vermutlich schon oft gestellt wurde - Was muss ins Impressum? Dabei meine ich nicht den Online-Shop ZYX mit 100 Bestellungen am Tag. Ich meine den Tischler XYZ der eine kleine Website betreibt - damit er zumindest bei Google gefunden wird. Nicht mehr als eine 'Über uns', 'Portfolio' und 'Kontakt' Seite. Bisher habe ich einfach alles mögliche ins Impressum geschrieben - um sicher zu gehen:
Was ist aber wirklich notwendig, solange kein Online-Vertrieb und keine journalistische Tätigkeit (Blog etc.) vorliegt?
Wie ich gehört habe, gibt es nämlich nette EU-Nachbarn die zb mit der UID shoppen gehen: International « Nachrichten « wirtschaftsblatt.at (Weiß nicht ob der Artikel das gleiche Problem behandelt wies mir erklärt wurde) - Nicht beachten, stimmt anscheinend doch nicht so. Obwohl mir ein Steuerberater geraten hat die UID keinesfalls auf die Website zu geben ...
Um jetzt nicht extra meinen Unverständnis für die deutschen Datenschützer niederzuschreiben, komme ich gleich zu meinen beiden Fragen:
1. Ich erstelle meine Webseiten meistens für österreichische bzw. schweizer Kunden. Dabei übernehme ich auch das Hosting der Websites: Als Reseller eines deutschen Anbieters. Heißt also: Der Server steht in Deutschland und die Domains laufen unter *.at, *.ch TLDs. Sind die Webseiten jetzt dem deutschen oder österreichischen/schweizer Recht untergeordnet? Lieber wäre mir natürlich wenn ich nicht unter den deutschen Pseudo-Datenschutz falle.
2. Auch wenn die Frage vermutlich schon oft gestellt wurde - Was muss ins Impressum? Dabei meine ich nicht den Online-Shop ZYX mit 100 Bestellungen am Tag. Ich meine den Tischler XYZ der eine kleine Website betreibt - damit er zumindest bei Google gefunden wird. Nicht mehr als eine 'Über uns', 'Portfolio' und 'Kontakt' Seite. Bisher habe ich einfach alles mögliche ins Impressum geschrieben - um sicher zu gehen:
- Anschrift
- Telefon, Fax und Email
- Firmenbuchnummer
- Firmenbuchgericht
- Bildnachweis
- Haftungsauschluss
- Copyright
- UID
- Geschäftsführer
- usw.
Was ist aber wirklich notwendig, solange kein Online-Vertrieb und keine journalistische Tätigkeit (Blog etc.) vorliegt?
Wie ich gehört habe, gibt es nämlich nette EU-Nachbarn die zb mit der UID shoppen gehen: International « Nachrichten « wirtschaftsblatt.at (Weiß nicht ob der Artikel das gleiche Problem behandelt wies mir erklärt wurde) - Nicht beachten, stimmt anscheinend doch nicht so. Obwohl mir ein Steuerberater geraten hat die UID keinesfalls auf die Website zu geben ...
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