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DSGVO - Routenplaner / Suchfelder dürfen nicht mehr verwendet werden?

scbawik

Senior HTML'ler
Eine Frage, darf man Dienste wie Google Maps, Telefonbücher, oder Suchen generell überhaupt noch geschäftlich verwenden?
Wenn ich beispielsweise die Route zu einem Kunden anzeigen möchte, muss ich ja seine Adresse eingeben. Und damit hätte ich die Daten an unbefugte Dritte weitergegeben?

Bei mir ist es jetzt zB der Fall dass ich in meinem Adressbuch ein "Route anzeigen" habe.
Wenn ich das anklicke, wird die Adresse in Google Maps geöffnet.

Aber es stellt sich mir überhaupt die Frage ob irgendwelche externen Dienste als Endanwender (in unternehmerischem Kontext) noch genutzt werden dürfen, bpsw. Google Suche, ohne zuvor entsprechende Verträge aufzusetzen?
 
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Das klingt absurd. Ich weiß es aber auch nicht.
Ich würde vermuten, dass ein Verfahren fallen gelassen würde, weil deine Aktion verglichen zum Juristischen Aufwand unangemessen gering wäre. Außerdem handelst du nicht mit falscher Absicht sondern eher im Sinne des Kunden (Du kannst zu ihm fahren).

Ich hoffe zumindest, dass die DSGVO Thematik nur zu viel Panik verbreitet hat, du aber mit einem (Stichwort) "Berechtigtem Interesse" vor Gericht eher nicht im Fadenkreuz der DSGVO stehst.
 
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